Schulvorstand

Zusammensetzung

Der Schulvorstand besteht an der Astrid-Lindgren-Grundschule aus 4 Elternvertretern und 4 Vertretern der Lehrkräfte.

Die Elternvertreter werden durch den Schulelternrat bestimmt. Wählbar ist jede sorgeberechtigte Person, deren Kind(er) die Astrid-Lindgren-Grundschule besucht(en).

3 Vertreter der Lehrkräfte werden in der Gesamtkonferenz von den stimmberechtigten  Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern gewählt, der Schulleiter/die Schulleiterin ist kraft Amtes automatisch im Schulvorstand. Er/Sie führt den Vorsitz und entscheidet bei Stimmengleichheit.

Derzeitige Mitglieder

Lehrkräfte: Herr Blumenstein, Frau Meyer, Frau Nolte, Frau Reuter
Elternschaft: Frau Schmidt (1e), Frau Wortmann (1b), Herr Meves (2c),
Herr Rosenthal (3b,4c)
Vertreter: Frau Degenhardt (1a), Frau Hinz (1e), Herr Gottschalk (3b),
Frau Scher (4d)

Aufgaben des Schulvorstandes

Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter ,
  4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen ,
  6. die Führung einer Eingangsstufe,
  7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,
  8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters ,
  9. die Form, in der die Oberschule geführt wird, und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
  10. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  11. Schulpartnerschaften,
  12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
  13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen,
  14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie”
  15. Grundsätze für
    a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
    b) die Durchführung von Projektwochen,
    c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
    d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.

Unsere Schule

Astrid-Lindgren-Grundschule

Lippoldstraße 10

31303 Burgdorf

 

 

Schulleiter:

Heiko Blumenstein
Konrektorin: Inga Meyer
Schulverwaltungskraft:  Frau Jesse
Schulhausmeister: Herr Götze
Telefon: 05136 9208940
Fax: 05136 9208959
E-Mail: sek@algs-burgdorf.de
Schulnummer: 07882

 

 

Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag-Donnerstag

7.30 Uhr – 14.30 Uhr

 

Freitag

7.30 Uhr – 12.00 Uhr