Wissenswertes A-Z

A   –  Arbeitsgemeinschaften

gibt es im 3. und 4. Schuljahr. Themen werden halbjährlich gewechselt.

Aktives Nachmittagsangebot (ANA)

heißen zur Unterscheidung die Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag im Rahmen der OGS. (siehe auch offene Ganztagsschule). Sie wechseln ca. viermal im Jahr und das aktuelle Angebot ist auf der Homepage zu einzusehen.


B   –  Betreuung

wird für die ersten und zweiten Klassen an allen Schultagen (mit Ausnahme des letzten Schultages im Halbjahr und vor den Sommerferien) nach dem Unterricht bis 12.50 Uhr angeboten

Beurlaubungen (siehe Unterrichtsbefreiung)

Busfahrkarten

für Kinder, die ein Anrecht auf eine Fahrkarte haben, erfolgt die Ausgabe im Sekretariat.


C   –   Computer
– wir haben einen Computerraum

Die Schülerinnen und Schüler werden altersgemäß im Umgang mit  Computer und Internet vertraut gemacht. Sie erhalten einen eigenen Zugang zu iServ und zu Lern- und Übungsmöglichkeiten.


E   –   Entschuldigungen

bitte bis 7.50 Uhr telefonisch im Sekretariat melden

Bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen schriftlich bei der Klassenlehrerin.

Elternvertreter

In den Klassen 1 und 3 finden jeweils zum Schuljahresbeginn auf dem ersten Elternabend Wahlen statt.
Die Eltern wählen für 2 Jahre ihre Klassenvertreter und Vertreter für die Klassenkonferenzen (Zeugnisse)

Die Klassenelternvertreter bilden den  Schulelternrat. Die Eltern sind im Schulvorstand, in der Gesamtkonferenz und in den Fachkonferenzen der Schule vertreten. Außerdem entsendet die Elternschaft Vertreter für den Stadt- und den Regionselternrat.

Elternsprechtage

finden in der Regel für die ersten Klassen im November, die vierten im Januar (vorläufige Empfehlung) und für die übrigen Klassen im Februar statt.
Sollten Sie sonst Rücksprache wünschen, so setzen Sie sich bitte direkt mit den Lehrkräften in Verbindung.

F  –   Fahrrad (siehe Rad)

 

Ferienbeginn

Bei Zeugnisausgaben (nach dem 1. Halbjahr und zum Schuljahresende) ist Unterrichtsschluss immer nach der 3. Stunde (10.50 Uhr). Es findet anschließend auch keine Betreuung für nicht im Hort angemeldete Kinder statt.

Förderverein

Auch unsere Schule hat einen sehr aktiven Förderverein. Er unterstützt die Schule bei Anschaffungen, die nicht vom Schulträger übernommen werden, aber auch tatkräftig bei der Durchführung von Feiern und Projekten. Die Mitgliedschaft kostet 10 € im Jahr.

H  –   hitzefrei

Auch bei hohen Außentemperaturen werden die Kinder nicht vorzeitig nach Hause entlassen,  können aber von den Eltern ggf. früher abgeholt werden.

Unterricht findet unter entsprechenden Witterungsbedingungen allerdings nur noch in sehr gelockerter Form statt.

 

K  –    Krankmeldungen (siehe Entschuldigungen)

In manchen Fällen ist ein ärztliches Attest erforderlich. Über das Verhalten bei meldepflichtigen Krankheiten werden Sie zu Beginn der Schulzeit Ihres Kindes durch ein Merkblatt informiert.


L   –   Läuse

Kopfläuse treten immer wieder auf. Dann melden Sie das bitte der Schule. Ihr Kind darf erst wieder zur Schule kommen, wenn es „läusefrei“ ist.

N   –   Notfalladressen

In den Klassen werden zu Beginn eines Schuljahres Notfalladressen-Listen erstellt. Wenn sich bei Ihnen hier im Laufe des Schuljahres etwas ändert, benachrichtigen  Sie uns bitte umgehend.

O   –  offene Ganztagsschule (OGS)

schließt sich unmittelbar an die Betreuungszeit bzw. den Unterricht an, dauert bis 15.20 Uhr und ist freiwillig. Kinder können tageweise montags- donnerstags angemeldet werden. Angeboten werden ein kostenpflichtiges warmes Mittagessen, die Möglichkeit Hausaufgaben anzufertigen sowie sportliche, künstlerische und Freizeitaktivitäten.

P   –   Pausenspielgeräte

An unserer Schule gibt es Pausenspielgeräte, die in den beiden großen Pausen von den Kindern auf dem Schulhof benutzt werden dürfen.

R   –  Raumverteilung

Unsere Klassenräume tragen Namen aus den Büchern von Astrid-Lindgren. Die 1. und 2. Schuljahre haben ihre Klassenräume im Erdgeschoss während die die dritten und vierten Klassen oben beheimatet sind.

Rad

Die Kinder sind in der Regel vor dem 8. Lebensjahr nicht straßenverkehrstüchtig. Laut dem Gemeinde-Unfall-Verband ist es den Erziehungsberechtigten jedoch freigestellt, wie das Kind den Schulweg bewältigt. Achten Sie bitte stets darauf, dass Ihre Kind die Strecke zur Schule selbstständig sicher bewältigen kann.

Außerdem achten Sie bitte auf die Verkehrssicherheit des Fahrrades. Ebenso sollten auch Roller in der dunklen Jahreszeit über eine ausreichende Beleuchtung verfügen.

Regenpausen

Bei Regen bleiben die Kinder auch während der 2 großen Pausen im Klassenraum und werden beaufsichtigt.

S   –    Schulwegpläne

Es gibt Schulwegpläne, in die die Gefahrenpunkte auf dem Schulweg der Kinder eingetragen sind. Im

ersten Schuljahr werden diese Pläne auf einem Elternabend besprochen.

Schmuck-Wertsachen

Bitte zu Hause lassen, vor allen Dingen wenn Sport auf dem Stundenplan steht.

U  – Unfall

Die Kinder sind auf dem Schulweg und in der Schule über den Gemeindeunfallverband versichert.

Passiert ein Unfall, setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat in Verbindung.

Unterrichtsausfall

Wenn durch die Behörden „Unterrichtsausfälle“ angeordnet werden,  erhalten wir die Mitteilungen genau wie Sie über die Medien und keinesfalls früher.

Kinder, die trotzdem in die Schule kommen, werden bis 12.50 Uhr von uns beaufsichtigt.

Unterrichtsbefreiung

Bis zu 3 Tage durch die Klassenlehrerin, darüber hinaus und als Ferienverlängerung durch die Schulleitung (schriftlicher Antrag notwendig).

Ferienverlängerungen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.

W  –   Witterung (siehe auch hitzefrei und Unterrichtsausfall)

Bei extremen Wetterbedingungen (Sturm, Glätte usw.) können die Eltern, auch wenn keine behördliche Anordnung erfolgt ist, selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist.  Erforderlich ist aber eine entsprechende Benachrichtigung der Schule.

Z  – Zeugnisse

Die ALGS ist eine Schule ohne Noten! In allen Jahrgängen erhalten die Kinder Berichtszeugnisse. Das erste offizielle Zeugnis erhält Ihr Kind am Ende des 1. Schuljahres. Ab dem 2. Schuljahr gibt es jeweils zum Halbjahr und zum Schuljahresende ein Zeugnis. An den Zeugnistagen endet der Unterricht jeweils nach der 3. Stunde (10.50 Uhr) und es findet keine schulische Betreuung mehr statt.

Schulanmeldung 2025/26

Die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/26 sind angelaufen. Sollten Sie im Einzugsbereich der ALGS wohnen, melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind umgehend bei uns an. Die nötigen Formulare sind hier abrufbar. Sie können Sie uns ausgefüllt per Post zusenden oder einfach in den Briefkasten der Schule werfen. Sollten Sie Fragen oder einen Gesprächsbedarf haben, senden Sie uns bitte eine Email oder rufen uns einfach an.

 

 Anträge und Formulare >>

 

Die Einschulung 2024/25 findet trotz Änderungen in der Ferienregelung am Samstag, den 10.08.2024 statt.